Allgemeine Geschäftsbedingungen der SK Baumaschinen GmbH
für die Vermietung von Baumaschinen über den Onlineshop miete.sk-baumaschinen.de
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht
5. Dauer des Mietverhältnisses
6. Übergabe der Mietsache, Erfüllung und Gefahrübergang
7. Lieferung, Warenverfügbarkeit
8. Preise, Transportkosten und Versicherung
9. Zahlungsmodalitäten
10. Gewährleistung
11. Unterrichtungs- und Auskunftspflicht des Mieters
12. Nutzung und sonstige Mieterpflichten
13. Haftung des Mieters bei Beschädigung, Verlust und Untergang der Sache
14. Rückgabe des Mietgegenstandes, Schadensersatz
15. Haftung des Vermieters
16. Kündigung aus wichtigem Grunde durch die Vertragsparteien
17. Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Verträge der SK Baumaschinen GmbH (nachfolgend auch "Vermieter" genannt), die die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Zubehör (nachfolgend auch "Mietgegenstand" genannt) über die Internetseite miete.sk-baumaschinen.de zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde (nachfolgend auch "Mieter" genannt) Verbraucher oder Unternehmer ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten nach Maßgabe des zwischen uns als Vermieter und dem Mieter geschlossenen Vertrages. Vermietung und Lieferung erfolgen zu den in dem Angebot und der Auftragsbestätigung genannten Konditionen des Vermieters und ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SK Baumaschinen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragspartner
Der Mietvertrag kommt zustande mit SK Baumaschinen GmbH, Fröbelstraße 46, 01159 Dresden, Telefon: +49 351 8112670, Telefax: +49 351 81126715, E-Mail: shopadmin@sk-baumaschinen.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 25516, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Kaliner, als Vermieter.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Mietgegenstände auf miete.sk-baumaschinen.de (Online-Shop) stellt kein rechtlichbindendes Angebot dar, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots des Kunden, einen Mietgegenstand mieten zu wollen (Bestellung durch den Kunden).
3.2. Bei der Auswahl des Mietgegenstandes wählen Sie auch Ihre gewünschte Mietdauer aus den auf der Bestellseite vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeiten aus. Durch Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in Ihre Bestellung aufgenommen haben.
3.3 Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich mit einer Empfangsbestätigung per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
3.4 Ihr Mietvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung des bestellten Mietgegenstandes annehmen.
3.5 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4. Widerrufsrecht
4.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Vermieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Ziffer 4.2 geregelt. In Ziffer 4.3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SK Baumaschinen GmbH, Fröbelstraße 46, 01159
Dresden, Telefon: +49 351 8112670, E-Mail: info@sk-baumaschinen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 2.000,00 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An SK Baumaschinen GmbH, Fröbelstraße 46, 01159 Dresden, E-Mail: info@sk-baumaschinen.de:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
5. Dauer des Mietverhältnisses
5.1 Der Beginn und die Dauer des Mietverhältnisses ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
5.2 Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben, beginnt das Mietverhältnis im Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache.
5.3 Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des letzten vereinbarten Tages. Während dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Vorstehender Satz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde.
5.4 Die Mietzeit kann verlängert werden. Dazu bedarf es der Mitteilung an den Vermieter. Die Verlängerung gilt erst bei Annahme durch den Vermieter und kann von einer Zahlung der bereits fälligen Miete abhängig gemacht werden.
5.5 Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von
- einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag
- zwei Tagen, wenn der Mietpreis pro Woche
zu zahlen ist.
6. Übergabe des Mietgegenstandes, Erfüllung und Gefahrübergang
6.1 Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen.
6.2 Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt am Sitz des Vermieters (Selbstabholung) oder durch Lieferung an einen vom Mieter zu benennenden Ort per Spedition. Im Rahmen der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll oder ein Lieferschein erstellt.
6.3 Die Kosten des Hin- und Rücktransportes sind durch den Mieter zu tragen.
6.4 Der Mietgegenstand wird von uns in unbeschädigten, gereinigten, betriebsfähigen und vollgetanktem Zustand zur Abholung bereitgehalten, bzw. an die Spedition übergeben.
6.5 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf Freiheit von erkennbaren Mängeln und Betriebsbereitschaft zu prüfen. Den einwandfreien Zustand des übernommenen Mietgegenstandes und den Umfang des Zubehörs bestätigt der Mieter bei Beginn der Mietzeit auf dem Lieferschein und/oder dem Übergabeprotokoll. Später auftretende Mängel hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.6 Der Vermieter erfüllt den Mietvertrag, wenn er den Mietgegenstand zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns in seinen Geschäftsräumen oder Lager zur Abholung durch den Mieter bereitstellt und die Mitteilung über die Bereitstellung dem Mieter zugegangen ist. Ist vereinbart, dass der Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters an einen anderen Ort verbracht wird, erfüllt der Vermieter den Mietvertrag, wenn er den Mietgegenstand an den Spediteur übergeben hat.
6.7 Mit der Übergabe des Mietgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstandes auf den Mieter über. Haben die Parteien die Anlieferung des Mietgegenstandes beim Kunden durch Spedition vereinbart, geht die Gefahr auf den Mieter über, wenn der Mietgegenstand an den Spediteur übergeben wurde.
7. Lieferung, Warenverfügbarkeit
7.1 Die Anlieferung der Mietsache beim Kunden erfolgt bei entsprechender Vereinbarung nach Absprache per Spedition.
7.2 Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung an, vorherige Zahlung der Miete vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 10 Arbeitstage nach Auftragseingang.
Verzögert sich die Lieferung dadurch, dass wir infolge eines gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzugs des Kunden oder aus einem sonstigen von Ihnen zu vertretenden Grund von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, so geht die Gefahr spätestens ab dem Datum der Absendung der Mitteilung der Versand- und/oder Leistungsbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.
7.3 Sind zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung keine Exemplare des von Ihnen ausgewählten Mietgegenstandes verfügbar, so teilen wir Ihnen dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist der Mietgegenstand dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
7.4 Ist der von Ihnen in der Bestellung bezeichnete Mietgegenstand nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir Ihnen dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
7.5 Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Wir liefern nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland. (kein weiteres Land)
8. Preise, Transportkosten und Versicherung
8.1. Die auf unseren Produktseiten genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusiv sonstiger Preisbestandteile.
8.2 Es handelt sich bei den auf unseren Produktseiten angegebenen Mietpreisen um Tagespreise, zu denen die Mietgegenstände an dem jeweiligen Stichtag auf der Produktseite angeboten werden. Maßgeblich für den Mietpreis ist der Tagespreis, der am Tag des Absendens der verbindlichen Bestellung durch den Kunden angegeben ist.
8.3 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für den An- und Abtransport je nach Aufwand der Spedition Transportkosten (entfällt bei Selbstabholung). Die Höhe der Transportkosten wird Ihnen bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.
8.4 Der Mietgegenstand ist durch den Vermieter ausschließlich gegen Maschinenbruch versichert. Für jeden Mietgegenstand berechnen wir Ihnen pauschal pro Kalendertrag 8 % des Tagesmietpreises Versicherungskosten.
8.5. Nicht versichert sind Fremdgeräte und Maschinen, die sich nicht im Eigentum der SK Baumaschinen befinden, sich jedoch in deren Obhut oder im Verantwortungsbereich einer von ihr beauftragten Person (beispielsweise Werkstatt) befinden, gegen:
- Unfall, d. h. durch unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis,
- Brand oder Explosion,
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung,
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug,
- Zusammenstoß von in Bewegung befindlichen Fahrzeugen mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes
In diesem Falle haftet immer der Eigentümer vollumfänglich.
9. Zahlungsmodalitäten
9.1 Die Zahlung erfolgt nach Ihrer Wahl per Vorkasse, PayPal oder Rechnung.
9.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Miete und der Transportkosten unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
9.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
10. Gewährleistung
Bei Vorliegen eines Mangels an dem Mietgegenstand haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 536 ff. BGB.
11. Unterrichtungs- und Auskunftspflicht des Mieters
11.1 Zerstörungen, Beschädigungen, Funktionsstörungen, Beschlagnahmen, Pfändungen, Diebstahl oder Verlust des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht oder nicht unverzüglich nach und führt dies zu einer Verschlechterung, zur Zerstörung oder zum Verlust der Mietsache, ist er dem Vermieter zum Ersatz des sich aus der unterlassenen oder verspäteten Mitteilung resultierenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
11.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf dessen Verlangen unverzüglich schriftlich oder in Textform Auskunft über den Ort zu erteilen, an dem sich der Mietgegenstand befindet.
11.3 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder dies durch einen Dritten durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, falls sich nicht ein Mangel herausstellt, den der Mieter pflichtwidrig nicht beseitigt bzw. nicht dem Vermieter angezeigt hat.
12. Nutzung und weitere Mieterpflichten
12.1 Der Mieter hat den Mietgegenstand ungeachtet weiterer Verpflichtungen ordnungsgemäß und verkehrsüblich zu benutzen, vor Überbelastung zu schützen sowie fach- und sachgerecht zu warten (nur mit handelsüblichen Schmiermitteln, Öl und Kraftstoff), die Betriebsanleitung vor Inbetriebnahme zu lesen und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
12.2 Notwendige Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sind uns unverzüglich anzuzeigen und erfolgen ausschließlich durch uns.
12.3 Der Einsatz des Mietgegenstands im Ausland sowie eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters sind unzulässig. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
12.4 Vollstreckt ein Dritter in den Mietgegenstand ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und der Mietgegenstand als Eigentum der Firma SK Baumaschinen GmbH zu kennzeichnen.
12.5 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, Umarbeitungen oder Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder Kennzeichnungen an dem Mietgegenstand zu entfernen oder Garantiesiegel zu brechen.
12.6 Der Mieter ist für den Betrieb des Mietgegenstandes verantwortlich. Gefahren für ihn oder Dritte aus dem Betrieb des Mietgegenstandes sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften auszuschließen. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur von fachlich geschultem Personal betreiben zu lassen, welchem der ordnungsgemäße Umgang mit solchen oder zumindest vergleichbaren Maschinen vertraut ist und das über die notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen, insbesondere die notwendige Fahrerlaubnis, verfügt.
12.7 Der Mietgegenstand ist durch den Mieter nach Gebrauch an einen sicheren Ort zu verwahren und somit vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
13. Haftung des Mieters bei Beschädigung, Verlust und Untergang der Sache
13.1 Während der Mietdauer und auch im Fall einer Mietzeitüberschreitung haftet der Mieter für Beschädigungen, den Verlust oder den Untergang des Mietgegenstandes, einschließlich Teilen und Zubehör, es sei denn, dass er diese Ereignisse nicht zu vertreten hat. Hat er dieses nicht zu vertreten gelten die Versicherungsbestimmungen gemäß der ausgewiesenen Selbstbeteiligungen je Schadensfall. Bei Verlust, Entwendung oder Diebstahl haftet der Mieter bis zu einem Warenwert von 10.000,00 EUR vollumfänglich selbst. Ab einem Warenwert 10.000,01 EUR beträgt der Selbstbehalt 20 % des Wiederbeschaffungspreises.
13.2 Im Falle eines durch den Mieter zu vertretenden Verlustes oder Untergangs des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter gleichwertigen Ersatz zu leisten. Diese Ersatzpflicht gilt auch für Beschädigungen an dem Mietgegenstand, die im wirtschaftlichen Sinne einem Totalverlust gleichkommen.
13.3 Des Weiteren haftet der Mieter für etwaige Folgekosten, die aus einem der in Ziffern 12.1 und 12.2 genannten Ereignissen resultieren, insbesondere Abschleppkosten, Bergungskosten, Sachverständigengebühren, Mietausfall sowie anteilige Verwaltungskosten.
13.4 Verletzt der Mieter öffentlich-rechtliche Vorschriften – insbesondere die der Straßenverkehrsordnung – hat der Mieter den Vermieter von Kosten aus einer Ersatzvornahme, der Zahlung von Bußgeldern oder sonstigen Gebühren und Abgaben, die aus dem Betrieb des Mietgegenstandes resultieren, freizuhalten.
14. Rückgabe des Mietgegenstandes, Schadensersatz
14.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit in ordnungsgemäßem, gereinigtem, betriebsfähigem, vollgetanktem und komplettem (Lieferschein und/oder Übergabeprotokoll) Zustand am vereinbarten Ort zu übergeben. Normaler Verschleiß und übliche Abnutzungen des Mietgegenstandes, soweit diese durch eine vertragsgemäße und bestimmungsgemäße Benutzung eintreten, bleiben dabei unberücksichtigt.
14.2 Die Rückgabe hat während der Geschäftszeiten des Vermieters zu erfolgen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
14.3 Setzt der Kunde nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit den Gebrauch des Mietgegenstands fort, führt dies nicht zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses. Im Falle der verspäteten Rückgabe schuldet der Kunde für den über die Vermietungsdauer hinausgehenden Zeitraum eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete pro Tag auf Basis des aktuellen Tagespreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14.4 Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes des Vermieters aufgrund des Verzuges bleibt davon unberührt.
14.5 Werden bei der Rückgabe Mängel, Verschmutzungen oder sonstige Schäden oder die Wartungsbedürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, die entstehenden angemessenen Kosten zu tragen.
15. Haftung des Vermieters
15.1 Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
15.2 In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
15.3 Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
16. Kündigung aus wichtigem Grunde durch die Vertragsparteien
16.1 Unbeschadet der ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 4.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann der Mietvertrag von beiden Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt werden. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
16.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn
- der Mieter mit der Zahlung von im Sinne des § 320 Abs. 2 BGB nicht nur geringfügigen Verbindlichkeiten in Verzug ist, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter durchgeführt werden,
- der Mieter den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt,
- der Mieter den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die die Parteien getroffen hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit einer Klausel bewusst gewesen wäre. In gleicher Weise sind Vertragslücken zu schließen.
17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
17.3 Sofern es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters.
17.4 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.